Katalog POHLI 04 - page 360

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines und Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle
unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Besteller“). Die AGB gelten nur, wenn
der Besteller Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.
2. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung
beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder
bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die
AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Besteller zuletzt
in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Ver-
träge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbe-
standteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserforder-
nis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Bestellers
die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen
AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein
schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Bestellers in Bezug auf den Vertrag (z.B.
Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Schrift- oder Textform (z.B.
Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise ins-
besondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung.
Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit
sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
II. Angebot, Vertragsschluss
1.Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch, wenn wir dem
Besteller Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen,
Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Un-
terlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben.
2. Von uns gelieferte Unterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe, technische Dokumentationen
sowie andere Vorlagen und Unterlagen, gleich ob es sich um Originale oder Vervielfälti-
gungen handelt, sind nur leihweise überlassen und bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nicht
für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
3. Für die Bestimmung unserer Vertragspflichten und/oder von Eigenschaften unserer Liefe-
rungen oder Leistungen sind nur die Angaben und Erklärungen maßgebend, die ausdrück-
lich und schriftlich Inhalt des Vertragsverhältnisses geworden sind.
4. Die Bestellung der Ware gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der
Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von
3 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schrift-
lich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller
erklärt werden.
5. Verträge, Bestellungen und Leistungsabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen
und alle sonstigen Vereinbarungen, die sich auf einen Vertrag oder seine Abwicklung
beziehen, bedürfen der Schriftform. Wir sind berechtigt, die elektronische Form oder die
Textform zu verwenden; in diesem Fall ist auch der Besteller berechtigt, Erklärungen so ab-
zugeben. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von einer Seite
unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Ein uns mündlich erteilter Auftrag wird erst dann
bindend, wenn er von uns schriftlich bestätigt worden ist.
6. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße,
Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstel-
lungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich,
soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Über-
einstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern
Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Ab-
weichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder tech-
nische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige
Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck
nicht beeinträchtigen.
III. Preise, Zahlung, Fälligkeit
1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst
mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten unsere bei Lieferung gültigen
Listenpreise (jeweils abzüglich eines ggf. vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
2. Beim Versendungskauf trägt der Besteller die Transportkosten ab Lager. Etwaige Zölle,
Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Besteller.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückführung leihweise überlassener Packmittel, wie z.B. Europa-
letten, sind wir berechtigt, dem Besteller den vollen Wiederbeschaffungswert in Rechnung
zu stellen.
4. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und ist an-
sonsten unzulässig.
5. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, stellen wir unsere Rechnung mit der Liefe-
rung. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung
und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen
Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der
Auftragsbestätigung.
6. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug. Der Kaufpreis ist
während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Ge-
genüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353
HGB) unberührt.
7. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als
sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung blei-
ben die Gegenrechte des Bestellers insbesondere unberührt.
8. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungs-
fähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur
Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzel-
anfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über
die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
IV. Lieferung, Leistung
1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung an-
gegeben. Sie beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung an den Besteller. Der
Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt jedoch grundsätzlich die Abklärung aller
technischen Fragen und der Einzelheiten der Ausführung unter Erfüllung der Mitwirkung-
pflicht des Bestellers voraus.
2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht
einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller hierüber un-
verzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die
Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers
werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem
Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer,
wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren
Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In
jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Besteller erforderlich. Die Rechte des Bestellers
gem. Ziffer VIII. dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Aus-
schluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung
und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
4. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Stückzahlen werden von uns nach Mög-
lichkeit eingehalten. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig, wenn
• die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks
verwendbar ist,
• die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
• dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen
(es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
5. Bei Abschlussaufträgen (Kontrakten) verpflichten wir uns, die bestellte Menge ganz
oder in notwendigen Teilen anzufertigen und für den Besteller während der Dauer des
Vertragszeitraums auf Lager zu halten. Die bestellte Menge muss bis zum vereinbarten
Endabnahmetermin ausgeliefert sein. Der Endabnahmetermin geht aus der Auftragsbestä-
tigung hervor. Eine kontinuierliche Abnahme in Teilpartien während der Vertragslaufzeit
gilt als vereinbart.
6. Lässt sich nach Ablauf der Hälfte der Vertragslaufzeit absehen, dass der Vertrag nicht bis
zum Endabnahmetermin erfüllt sein wird, sind wir berechtigt, zu diesem Zeitpunkt bereits
die Menge in Rechnung zu stellen, die bei kontinuierlicher Abnahme bis dahin ausgeliefert
worden wäre. Ferner sind wir ab diesem Zeitpunkt berechtigt, monatlich jeweils eine Menge
in Rechnung zu stellen, die bei kontinuierlicher Abnahme berechnet worden wäre.
V. Gefahrenübergang; Versendung, Untersuchungs- und Rügepflichten
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk”
(EXW – D-42279 Wuppertal − INCOTERMS 2010) vereinbart, wo auch der Erfüllungsort
für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Bestel-
lers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit
nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesonde-
re Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware
geht spätestens mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sa-
che, an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person auf den Besteller über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für
den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme
die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw.
Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.
3. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversiche-
rung eindecken. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Besteller.
4. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden mit Ausnahme von Paletten nicht
von uns zurückgenommen.
5. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu
vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Übergabe- oder Versand-
bereitschaft auf den Besteller über.
VI. Mängel, Gewährleistung, Verjährung
1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und
Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung)
gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen
Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an
einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware
getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle
Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind.
3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu
beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche
Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir
jedoch keine Haftung.
4. Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Unter-
suchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Dies gilt auch dann,
wenn die Auslieferung nicht an ihn, sondern an einen von ihm benannten Dritten erfolgt.
Werden die Mängel während der Verwendung, z. B. Befüllung, bekannt, so ist die Verwen-
dung sofort einzustellen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendei-
nem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu
machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 72 Stunden ab Lieferung
und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entde-
ckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung
und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht
ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
Verkaufs- und Lieferbedingungen der August Pohli GmbH & Co. KG • Hölker Feld 10—12 • D-42279 Wuppertal
Stand: März 2017
*Wir unterstehen der jährlichen Zertifizierung durch die Creditreform.
*We are subject to the annual certification by Creditreform.
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